URTEIL Nr. 12069/2013 KOLLEGIALGERICHT DER ERSTEN INSTANZ THESSALONIKI

KOLLEGIALGERICHT DER ERSTEN INSTANZ THESSALONIKI

URTEIL Nr. 12069/2013

Wörtlicher Darlehensvertrag mit einer offenen Handelsgesellschaft. Laut der Satzung wird die Gesellschaft verpflichtet und geht Verpflichtungen wirksam ein, wenn unter der Gesellschaftsfirma beide Gesellschafter unterzeichnen. Notwendige Streitgenossenschaft zwischen die offene Handelsgesellschaft und die Gesellschafter. Einfache Streitgenossenschaft zwischen die Gesellschafter. Das mündliche oder schriftliche Geständnis einer Partei stellt Vollbeweis gegen dieser Partei dar. Das gerichtliche Geständnis einer der einfachen Streitgenossen verpflichtet die anderen Streitgenossen nicht. Das Geständnis steht im freien Ermessen des Gerichts, was alle notwendigen Streitgenossen betrifft.

TOP

Hauptinhalt anzeigen Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Durch Nutzung von Dikigoros.gr stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu. Mehr Infos