URTEIL Nr.164/2010 OBERLANDESGERICHT THESSALONIKI
- Veröffentlicht: Montag, 07. April 2014 12:03
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OBERLANDESGERICHT THESSALONIKI
Zivilprozessordnung. Vollstreckbarerklärung eines deutschen Gerichtsurteils. Klage wegen Schadenersatz aus unerlaubter Handlung. Zustellungsverfahren laut Verordnung (EU) Nr.1348/2000. Eine Zustellung laut Verordnung wurde erfolglos. Öffentliche Zustellung
- Kategorie: Anerkennung ausländischer Urteile
URTEIL Nr.48178/2007 EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI
- Veröffentlicht: Montag, 05. Mai 2014 23:23
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EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI
Totalbetreuung. Erlaubniserteilung der Betreuerin, um Immobilien der Betreute zu veräußern. Voraussetzungen. Richtschnur ist das Interesse des Betreuten.
- Kategorie: Betreuung
URTEIL Nr. 24664/2011 EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI
- Veröffentlicht: Montag, 05. Mai 2014 23:17
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EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI
Wörtlicher Darlehensvertrag mit einer offenen Handelsgesellschaft. Laut der Satzung wird die Gesellschaft verpflichtet und geht Verpflichtungen wirksam ein, wenn unter der Gesellschaftsfirma beide Gesellschafter unterzeichnen. Notwendige Streitgenossenschaft zwischen die offene Handelsgesellschaft und die Gesellschafter. Einfache Streitgenossenschaft zwischen die Gesellschafter. Anerkenntnis der Klage. Im Fall mehrere Streitgenossen wird die Anerkenntnis der Klage für jeden Streitgenossen selbstständig beurteilt, d.h. objektiv sowohl im Fall einer notwendigen Streitgenossenschaft als auch im Fall einer einfachen Streitgenossenschaft. Im Fall einer notwendigen Streitgenossenschaft ist ausnahmsweise eine gemeinsame Anerkenntnis der Klage erforderlich, insofern der Verfügungsanspruch allen notwendigen Streitgenossen gehört oder es geht um obligatorische gemeinsame Prozessführungsbefugnis.
- Kategorie: Darlehen
URTEIL Nr. 12069/2013 KOLLEGIALGERICHT DER ERSTEN INSTANZ THESSALONIKI
- Veröffentlicht: Montag, 07. April 2014 12:04
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KOLLEGIALGERICHT DER ERSTEN INSTANZ THESSALONIKI
Wörtlicher Darlehensvertrag mit einer offenen Handelsgesellschaft. Laut der Satzung wird die Gesellschaft verpflichtet und geht Verpflichtungen wirksam ein, wenn unter der Gesellschaftsfirma beide Gesellschafter unterzeichnen. Notwendige Streitgenossenschaft zwischen die offene Handelsgesellschaft und die Gesellschafter. Einfache Streitgenossenschaft zwischen die Gesellschafter. Das mündliche oder schriftliche Geständnis einer Partei stellt Vollbeweis gegen dieser Partei dar. Das gerichtliche Geständnis einer der einfachen Streitgenossen verpflichtet die anderen Streitgenossen nicht. Das Geständnis steht im freien Ermessen des Gerichts, was alle notwendigen Streitgenossen betrifft.
- Kategorie: Darlehen
URTEIL Nr.19540/2008 EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI
- Veröffentlicht: Montag, 05. Mai 2014 23:29
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Gemeinschaftlicher Erbschein. Vollbürtige und Halbbürtige Geschwister des Erblassers. Die halbbürtigen Geschwister des Erblassers haben keine Pflichtteilsberechtigung (§1825 griechisches BGB), also kann der Erblasser seine Vermögen durch Testament nach Belieben verfügen.
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- Kategorie: Erbrecht